Pfarrgemeinderäte bleiben länger im Amt

Nachdem der Vollzug des Gesetzes zur Umsetzung der Synodenergebnisse am 21.November 2019 durch die vatikanische Kleruskongregation ausgesetzt worden ist, und damit auch die Errichtung der neuen Großpfarrei Neuwied, deren Gründung für den 01. Januar 2020 vorgesehen war, auf unbestimmte Zeit verschoben ist, verbleiben wir bis auf weiteres im bekannten Rätesystem. Der Bischof hat die jetzigen Mitglieder der Pfarrgemeinderäte gebeten ihr Amt weiter auszuüben.

Dieser Bitte haben folgende Mitglieder entsprochen:

Für den PGR Waldbreitbach: Karin Boehme, Bruder Richard, Anna Heumann, Gerti Hoffmann, Christina Juhr, Marius Paganetti, Carina Schmidt

Für den PGR Niederbreitbach: Maria Buhr, Ute Görgens, Käthi Hoffmann, Peter Neitzer, Anita Völkel

Für den PGR Kurtscheid: Gaby Heuchemer, Christa Lenz, Kathrin Massop, Petra Schäfer, Christel Wagner, Anna-Lena Zimmermann

Den ausgeschiedenen Mitgliedern der Pfarrgemeinderäte danke ich an dieser Stelle sehr herzlich für ihre ehrenamtliche Mitarbeit!

Nachwahl der Verwaltungsräte

Dieses Übergangsmandat gilt nicht für die Verwaltungsräte. Daher müssen turnusgemäß die Hälfte der Verwaltungsräte neu durch die Pfarrgemeinderäte gewählt werden. Die Wahl hat bis spätestens zum 29. Februar 2020 zu erfolgen.

Aufgabe der Verwaltungsräte ist es, das Vermögen der Kirchengemeinden zu verwalten. Die Amtszeit im Verwaltungsrat beträgt gewöhnlich acht Jahre. Wie lange die neugewählten Verwaltungsräte im Amt sein werden, hängt nunmehr von den weiteren Entscheidungen hinsichtlich der Synodenumsetzung ab.Gleichwohl hoffen wir, dass sich genügend Frauen und Männer finden werden, die sich der genannten Aufgabe annehmen werden. Folgende Mitglieder scheiden zum jetzigen Zeitpunkt aus den Verwaltungsräten aus:

Maria Himmelfahrt Waldbreitbach: Werner Eidenberg, Heinrich Malcher, Manfred Kubon

St. Laurentius Niederbreitbach: Bruno Hoffmann, Axel Kuhn

Hl. Schutzengel Kurtscheid: Günter Ballmann, Norbert Menzenbach, Dr. Marc Wittlich

Den ausscheidenden Mitgliedern der Verwaltungsräte danke ich ebenfalls recht herzlich für ihre ehrenamtliche Mitarbeit!

Im Namen der Wahlausschüsse der Pfarrgemeinderäte bitte ich um Ihre Vorschläge für die Neubesetzung der Verwaltungsräte bis zum von den Pfarrgemeinderäten festsetzten Termin 16. Februar 2020. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz in der Kirchengemeinde hat, volljährig und voll geschäftsfähig ist. Auch die jetzt ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder können erneut zur Wahl vorgeschlagen werden und kandidieren.

Nutzen Sie bitte für die Vorschläge das entsprechende Formular, das in unseren Kirchen sowie in den Pfarrbüros ausgelegt ist. Die Wahl zum Verwaltungsrat erfolgt innerhalb der Wahlfrist in geheimer Wahl durch die Pfarrgemeinderäte. 

Pfarrer Marco Hartmann