Räte

Der Pfarrgemeinderat (PGR)

Der Pfarrgemeinderat ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrei und andererseits der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat. Er ist dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde, der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst an den Nächsten verpflichtet.

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Im Bistum Trier werden die Mitglieder der Verwaltungsräte von den Pfarrgemeinderäten für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.

Der Pfarreienrat

Die Pfarrgemeinderäte einer Pfarreiengemeinschaft richten den Pfarreienrat auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft ein. Der Pfarreienrat regelt die verbindliche Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte der Pfarreiengemeinschaft. Beschlüsse des Pfarreienrates sind verbindlich für die einzelnen Pfarrgemeinderäte.

Die Pfarrgemeinden Kurtscheid, Niederbreitbach und Waldbreitbach bilden eine Pfarreingemeinschaft. Seit November 2008 wird überwiegend im gemeinsamen Pfarreienrat getagt, um die anstehenden Aufgaben miteinander zu besprechen und gemeinsame Entscheidungen zu treffen.

Besuchen Sie auch die Seite mit den Terminen: hier finden Sie Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle. Die Sitzungen der Pfarrgemeinderäte und des Pfarreienrats sind öffentlich: herzliche Einladung!