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Institutionelles Schutzkonzeptes (ISK)

Ende 2021 erhielten die fusionierten Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften des Bistums Trier den Auftrag für ihre Gemeinden, auf der Grundlage der Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ der Deutschen Bischofskonferenz und den Ausführungsbestimmungen zur Prävention des Bistums Trier, ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) als zentrales Instrument der Prävention und Intervention zu entwickeln. Ziel solcher Präventionsarbeit soll der Schutz von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen vor Gewalt und speziell vor sexualisierter Gewalt sein. Diese Personen sollen die Gewissheit haben, dass sie ernst genommen werden, dass sie offen sprechen dürfen und bei Problemen entsprechende Hilfe und Unterstützung erhalten.

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