In seiner konstituierenden Sitzung am 26.02.2024 hat der neu gewählte Pfarrgemeinderat als Wahldatum für einen neuen Verwaltungsrat den 24.04.2026 verbindlich festgelegt.
Gemäß der Größe der Kirchengemeinde St. Elisabeth Rengsdorf-Waldbreitbach sind lt. Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier 6 Mitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet in Fragen der Finanzen, der Gebäude sowie bei vielen organisatorischen Themen, die für das lebendige Miteinander in unserer Gemeinde unverzichtbar sind.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht bzw. vier Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus.
Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen. Die Wahlvorschläge können bis zum 02.04.2026 in einem verschlossenen Briefumschlag eingereicht werden. Die Umschläge werden an den eingerichteten Wahlausschuss weitergeleitet.
Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind. In ihm müssen Name, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis, eine eventuelle Wahl anzunehmen, des/der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
Kandidieren kann jede/r in der Kirchengemeinde wohnende Katholik und jede Katholikin, der/die nach staatlichem Recht volljährig ist.
Die Formulare für Vorschläge liegen in den Kirchen aus oder erhalten Sie in einem der Pfarrbüros zu den bekannten Öffnungszeiten sowie als Download (s. unten).
Damit der künftige Verwaltungsrat weiterhin verantwortungsvoll, zukunftsorientiert und mit vielfältigen Perspektiven arbeiten kann, suchen wir engagierte Frauen und Männer, die bereit sind, ihre Fähigkeiten, Ideen und Zeit einzubringen.
Vielen Dank für Ihr Mittun.
Pfarrer Marco Hartmann




