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Wahl des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde St. Elisabeth Rengsdorf-Waldbreitbach

Blick auf ein Regal mit verschiedenfarbigen Aktenordnern

In seiner konstituierenden Sitzung am 26.02.2024 hat der neu gewählte Pfarrgemeinderat als Wahldatum für einen neuen Verwaltungsrat den 24.04.2026 verbindlich festgelegt.

Gemäß der Größe der Kirchengemeinde St. Elisabeth Rengsdorf-Waldbreitbach sind lt. Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier 6 Mitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen.

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet in Fragen der Finanzen, der Gebäude sowie bei vielen organisatorischen Themen, die für das lebendige Miteinander in unserer Gemeinde unverzichtbar sind.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht bzw. vier Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus.

Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen. Die Wahlvorschläge können bis zum 02.04.2026 in einem verschlossenen Briefumschlag eingereicht werden. Die Umschläge werden an den eingerichteten Wahlausschuss weitergeleitet.

Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind. In ihm müssen Name, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.

Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis, eine eventuelle Wahl anzunehmen, des/der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.

Kandidieren kann jede/r in der Kirchengemeinde wohnende Katholik und jede Katholikin, der/die nach staatlichem Recht volljährig ist.

Die Formulare für Vorschläge liegen in den Kirchen aus oder erhalten Sie in einem der Pfarrbüros zu den bekannten Öffnungszeiten sowie als Download (s. unten).

Damit der künftige Verwaltungsrat weiterhin verantwortungsvoll, zukunftsorientiert und mit vielfältigen Perspektiven arbeiten kann, suchen wir engagierte Frauen und Männer, die bereit sind, ihre Fähigkeiten, Ideen und Zeit einzubringen.

Vielen Dank für Ihr Mittun.

Pfarrer Marco Hartmann

Wer kann kandidieren?

Kandidieren kann jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist.

Von der Wählbarkeit ist derjenige ausgeschlossen,

  1. für den wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers
  2. die in den §§ 1896 Abs. 4 und BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  3. der der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist;
  4. der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht ist;
  5. der durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist;
  6. der nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist.

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind. Eine Person kann zur Vermeidung von Doppelmandaten innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.

 

Wie mache ich einen Wahlvorschlag?

  • Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind. In ihm müssen Name, Geburtsdatum, Wohnung und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
  • Ein Wahlvorschlag ist nur gültig soweit er das schriftliche Einverständnis, eine eventuelle Wahl anzunehmen, der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
  • Der Wahlvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
  • Der Wahlvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten.

Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses

LOGO St. Elisabeth Rengsdorf - Waldbreitbach oS

Der Wahlvorstand gibt das vorläufige Wahlergebnis zur Wahl des neuen Pfarrgemeinderates bekannt:

In unserer Pfarrei waren wahlberechtigt 6.173 Katholikinnen und Katholiken.

Davon haben gewählt 268 Katholikinnen und Katholiken.

Dies ist eine Wahlbeteiligung von 4,35 Prozent.

10 Personen waren für den Pfarrgemeinderat zu wählen.

Gewählt wurden 6 Frauen und 4 Männer.

  • Jan Adrian Bräunsbach aus Breitscheid
  • Elisabeth Bußmann aus Bonefeld
  • Bettina Diethert aus Waldbreitbach
  • Ute Goergens aus Niederbreitbach
  • Matthias Henke aus Kurtscheid
  • Christina Juhr aus Niederbreitbach
  • Josias Knobloch aus Breitscheid-Siebenmorgen
  • Jan Kosch aus Hümmerich
  • Petra Schäfer aus Kurtscheid
  • Anna-Lena Zimmermann aus Kurtscheid

 

Allen Wählerinnen und Wählern danken wir herzlich für Ihre Teilnahme an der Pfarrgemeinderats-Neuwahl.

 

 

Aktuelles zu den Wahlen 2026

Hände werfen einen Umschlag in eine Wahlurne

Folgende Personen haben sich bereit erklärt, für den neu zu wählenden Pfarrgemeinderat zu kandidieren und stellen sich zur Wahl:

  • Jan Adrian Bräunsbach aus Breitscheid
  • Elisabeth Bußmann aus Bonefeld
  • Bettina Diethert aus Waldbreitbach
  • Ute Goergens aus Niederbreitbach
  • Matthias Henke aus Kurtscheid
  • Christina Juhr aus Niederbreitbach
  • Josias Knobloch aus Breitscheid-Siebenmorgen
  • Jan Kosch aus Hümmerich
  • Anja Loudovici aus Roßbach
  • Petra Schäfer aus Kurtscheid
  • Anna-Lena Zimmermann aus Kurtscheid

Die Wahl erfolgt an den genannten Wahltagen an folgenden Orten und zu folgenden Uhrzeiten. Alle Wahlberechtigen können wählen, wo sie möchten:

Samstag, 07.02.2026
Niederbreitbach, Pfarrheim – 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Verscheid, Wallfahrtskirche – im Anschluss an die Messe 17.45 Uhr bis 19.00 Uhr

Sonntag, 08.02.2026
Kurtscheid, Pfarrheim – in Anschluss an die Messe 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Waldbreitbach, Pfarrheim – 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Wer an den Wahltagen verhindert ist, kann vorab auch Briefwahl beantragen. Der Antrag auf Briefwahl ist schriftlich an eines der Pfarrbüros zu richten und muss spätestens am 05.02.2026, 12.00 Uhr, dort vorliegen! Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen dann bis Sonntag, 08.02.2026, 14.00 Uhr, in einem der beiden Pfarrbüros im Briefkasten eingegangen sein. Nach dieser Frist eingehende Dokumente können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahlberechtigt ist, wer Mitglied der katholischen Kirche ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat. Wahlberechtigt sind auch Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei haben, sofern sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeits-voraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.

Herzlich laden wir Sie ein, von Ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch zu machen und Ihren neuen Pfarrgemeinderat zu wählen. In dieser Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen.

Ebenso brauchen wir auch Engagement vor Ort in den Lokalen Teams. Infos hierzu finden Sie hier.

Pfarrer Marco Hartmann

Wahl der Räte 2026

Eine Hand streckt sich in die Höhe, im Hintergrund sind verschwommen noch zahlreiche Menschen und hochgehobene Hände zu sehen.

Nach der Pfarreienfusion zum 1. Januar 2026 wird am 7. und 8. Februar 2026 ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt. Die von Ihnen an diesen Tagen gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer neuen Pfarrei.

In seiner letzten Sitzung am 25. September 2025 in Niederbreitbach hat der Pfarreienrat für die anstehende Neuwahl des Pfarrgemeinderates beschlossen:

  • 10 Mitglieder werden in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt
  • Die Wahl erfolgt als Urnenwahl an den genannten Wahltagen; Orte und Uhrzeiten der Wahllokale werden durch den zu bildenden Wahlausschuss festgelegt
  • Es wird eine gemeinschaftliche Kandidatenliste erstellt

Wer an den Wahltagen verhindert ist, kann vorab auch Briefwahl beantragen. Der Antrag auf Briefwahl ist an eines der Pfarrbüros zu richten und muss spätestens am 5. Februar 2026 in schriftlicher Form vorliegen

Zwischenzeitlich wurde der notwendige Wahlausschuss gebildet, der aus folgenden Personen besteht: Pfarrer Marco Hartmann, Christina Juhr, Hildegard Müller und Anna-Lena Zimmermann.

Wahlberechtigt und wählbar ist, wer Mitglied der katholischen Kirche ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat. Wahlberechtigt und wählbar sind auch Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei haben, sofern sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.

Aufgabe des Pfarrgemeinderates wird es sein, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.

Zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates bitten wir Sie:

  • Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor
  • überlegen Sie, ob eine Kandidatur für Sie in Betracht kommt

Herzlich laden wir Sie ein, von Ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch zu machen und Ihren neuen Pfarrgemeinderat zu wählen. In dieser Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen.

Formulare für Kandidatenvorschläge, finden Sie hierzu ab sofort an den Schriftenständen in unseren Kirchen, in den Pfarrbüros und hier zum Download. Bitte das Formular vollständig ausfüllen und bei einem Mitglied des Wahlausschusses oder in einem der beiden Pfarrbüros abgeben. Spätester Eingabetermin für Kandidatenvorschläge ist Montag, der 8. Dezember 2025!

Pfarrer Marco Hartmann

Grußwort des Bischofs zur Wahl der Räte im Bistum Trier

Mitreden! Der Zukunft eine Stimme geben“

Unter diesem Motto rufe ich Sie herzlich dazu auf, sich an den bevorstehenden Wahlen der Pfarrgemeinderäte am 8./9. November 2025 bzw. am 7./8. Februar 2026 zu beteiligen.

Aus der Überzeugung heraus, dass Glaube und Kirche wesentlich aus dem Engagement aller Getauften leben, haben viele von Ihnen in den vergangenen Jahren Verantwortung in unterschiedlichen Gremien übernommen und so dem christlichen Leben in Ihren Gemeinden ein Gesicht gegeben. Angesichts der Herausforderungen der Gegenwart ist dieses Engagement keineswegs selbstverständlich. Im Gegenteil: Es ist Ausdruck eines selbstbewussten Glaubenszeugnisses. Dafür danke ich Ihnen von Herzen! Mit meinem Dank verbinde ich die Hoffnung, dass Sie Ihre Erfahrung und Kompetenz auch künftig für eine Kirche einbringen werden, die mitten in einer pluralen Gesellschaft diakonisch und missionarisch für die Menschen da sein will.

Um die vielen Impulse der Trierer Bistumssynode voranzubringen und der weiteren Entwicklung Gestalt zu geben, braucht unsere Kirche engagierte Menschen in den gewählten Gremien vor Ort. Dort werden pastorale und finanzielle Fragen beraten, mitbestimmt und mitverantwortet. Das fällt angesichts der notwendigen Veränderungsprozesse gewiss nicht immer leicht. Andererseits gilt es in solchen Prozessen immer auch Neues zu gestalten. Gerade dadurch kann die Mitarbeit in einem Gremium reizvoll und erfüllend sein.

Daher bitte ich Sie herzlich, sich an den anstehenden Wahlen zu beteiligen – sei es, indem Sie sich für eine Kandidatur entscheiden oder indem Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Allen, die sich gegenwärtig und zukünftig in den Räten der Pfarreien und Pastoralen Räume engagieren, wünsche ich Mut, Ausdauer und Erfüllung in ihrer Aufgabe und danke ihnen schon im Voraus für ihr Engagement. Gottes Segen begleite Sie!

Trier, im Juni 2025
Dr. Stephan Ackermann,
Bischof von Trier