Begräbnis

Information zu kirchlichen Begräbnisfeiern

Wert und Würde kommen einem Menschen nicht nur im Leben zu, sondern sie reichen auch über den Tod hinaus.1 Die katholische Begräbnisliturgie die gottesdienstliche Ausgestaltung der notwendigen Sorge für unsere Verstorbenen, versteht sich aber auch zugleich als ein Dienst an den Trauernden.2 Weiter gibt die Kirche mit der Feier des Begräbnisses im Angesicht des Todes stets Zeugnis von ihrem Glauben an die Auferstehung Jesu und an das ewige Leben für alle, die zu Christus gehören.3 Die kirchliche Begräbnisfeier versteht sich als Gottesdienstfeier, an dem neben den Angehörigen auch die Pfarrgemeinde teilnehmen soll als christlichem Dienst der Gemeinde am Verstorbenen. Zugleich ist sie wesentliches Element kirchlicher Trauerbegleitung.4 Das christliche Trauerritual soll die Trauernden angesichts des Todes trösten, aber auch den Blick auf die eigene Endlichkeit im Angesicht des Todes richten.5

Mit dieser Information wenden wir uns an alle, die im Trauerfall eine kirchliche Begräbnisfeier innerhalb unserer Pfarreiengemeinschaft ausrichten wollen.

Im Folgenden stellen wir hier kurz die Möglichkeiten und Grenzen einer kirchlichen Begräbnisfeier vor.

Wir kennen im Grunde zwei Formen von Begräbnisgottesdiensten, einmal das Sterbeamt, auch Requiem genannt, sowie die Trauerfeier als Wortgottesdienst.

An beide Gottesdienstformen schließt sich dann in der Regel die öffentliche Beisetzung an.

Das Sterbeamt hat einen festen liturgischen Ablauf. Zugleich ist es immer auch eine Feier der Gemeinde des Verstorbenen und damit öffentlich. Die Gemeinde ist dabei gehalten, alle Verstorbenen gleich zu verabschieden. Die Dienste während des Sterbeamtes werden, wie in allen Messen, vom Priester und den für die liturgischen Dienste vorgesehenen Beauftragten aus der Gemeinde wahrgenommen. Besondere musikalische Würdigungen, wie beispielsweise durch Chorbeiträge oder Solisten, oder Abschiedsworte und Ansprachen, etwa durch Angehörige, sind hierbei nicht vorgesehen. Denkbar wäre, etwa bei Mitgliedern eines Chores, eine musikalische Mitgestaltung im Rahmen des Sechswochenamtes.

Die Trauerfeier kann in ihrem Ablauf freier und individueller gestaltet werden. In der Kirche, in der Friedhofhalle oder am Grab können musikalische Würdigungen, Abschiedsworte, Ansprachen oder beispielsweise eigene Gebetstexte mit eingebracht werden.

Da es sich hierbei jedoch auch um eine kirchliche Begräbnisfeier handelt, liegen die Grenzen eingebrachter Beiträge in unserem christlichen Verständnis und Glauben zu Tod und Auferstehung, gleich wie zur Würde des Verstorbenen. Bitte besprechen Sie solche Beiträge zur Feier unbedingt vorab mit dem für die Feier zuständigen Pfarrer oder Diakon.

Darüber hinaus ist es bei einer Beisetzung mit Trauerfeier auch möglich, diese in einem kleineren Kreis zu begehen.

Bitte suchen Sie daher im Trauerfall und bei einer gewünschten kirchlichen Begräbnisfeier umgehend den Kontakt zu unseren Pfarrern über eines der beiden Pfarrbüros. Weiter Wenden Sie sich bitte vor allen sonstigen Absprachen vorab an einen Pfarrer unserer Gemeinde, damit er ggf. Ihre Situation im Zweifelfall dennoch mit unseren Begräbnisformen zusammenbringt.

Für den Pfarreienrat der Pfarreiengemeinschaft,

Pfarrer Marco Hartmann

1 Vgl. „Der Herr vollende an dir, was er in der Taufe begonnen hat“. Katholische Bestattungskultur angesichts neuer Herausforderungen, S. 4.

2 Vgl. ebd., S. 5f.

3 Vgl. ebd., S. 22.

4 Vgl. Die kirchliche Begräbnisfeier. Pastorale Einführung, 13f. Tote begraben und Trauernde trösten. Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht, S. 48

5 Vgl. Tote begraben und Trauernde trösten. Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht, S. 41